Unsere Leistungen

Mutterschaftsvorsorge

Jede gesetzlich versicherte Schwangere hat Anspruch auf die in den Mutterschafts-Richtlinien geregelten regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen und Beratungen.

Die gynäkologischen Untersuchungen erfolgen zunächst in etwa vierwöchigen Abständen und später, dem Schwangerschaftsverlauf angepasst, in kürzeren Abständen. Bei der Erstuntersuchung werden neben einer ausführlichen Anamnese auch Scheide und Gebärmutter untersucht.

Die drei Ultraschall-Screenings

  • 1. Screening: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
  • 2. Screening: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
  • 3. Screening: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Termine vereinbaren wir bitte ausschließlich telefonisch, um Wartezeiten für alle Patientinnen zu vermeiden.

Fragen zu dieser Leistung?

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